„Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer werden im Regen stehen gelassen; Soforthilfe des Landkreises geboten“ – Zur Corona-Hilfe in der Region Leipzig

15. März 2020

Markkleeberg, 15. März 2020. – Am Freitag hat das Bundesfinanzministerium ein milliardenschweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie betroffenen Bürger und Unternehmen auf den Weg gebracht. Für Stephan Mielsch, FDP-Kreisrat im Landkreis Leipzig und Landesparteiratsmitglied der FDP Sachsen, geht das nicht weit genug: „Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer werden im Regen stehen gelassen. Im Leipziger Neuseenland haben wir mit dem Tourismus eine Schlüsselindustrie, deren Grundpfeiler uns drohen, wegzubrechen. Das fängt bei Betreibern von Cafés, Restaurants und kleinen Unterkünften an und hört bei Tourismusführern und Event-Veranstaltern auf.“ Strukturen neu zu schaffen ginge nicht von heute auf morgen.

Stephan Mielsch

Mielsch, der auch Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Landkreises ist, bekräftigt, dass die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes eine wichtige Stütze ist, aber für viele die existenzbedrohende Situation nicht lindert: „Mit den angeordneten Maßnahmen zur Schul- und Kitaschließung ist von einem deutlichen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität auszugehen, weil Eltern die Kinderbetreuung selbst sicherstellen müssen. Wie wollen Sie das stemmen, wenn Sie selbstständig sind, kein Geld reinkommt und Sie trotzdem die Miete nicht nur für ihre eigene Unterkunft, sondern auch für ihre Gewerberäume zahlen müssen?“ Auch die aufgestockten Ausfallbürgschaften der Kreditanstalt für Wiederaufbau würden hier zu kurz greifen. „Die Kreditaufnahme wird hierdurch erleichtert. Das heißt aber letztlich nur, dass Sie anschließend verschuldete Unternehmer haben, die ihr Geld nicht in Investitionen stecken können, sondern erstmal ihre Schulden tilgen müssen. Das ist für solide Mittelständler und Großunternehmen alles machbar, aber für Kleinunternehmer mehr Fluch als Segen.“

Als Maßnahme könnten daher gemäß Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch staatliche Beihilfen in Betracht gezogen werden. Diese sind im Fall außergewöhnlicher Ereignisse ausdrücklich erlaubt. Mielsch fordert daher: „Als Kreisräte tragen wir zusammen mit dem Landrat und der Kreisverwaltung die Verantwortung für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Landkreis. Die Kreisverwaltung sollte umgehend prüfen, welche Maßnahmen wir zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft tätigen können. Dazu gehören explizit auch nicht rückzahlbare Beihilfen für existenzbedrohte Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer.“